Gemeinsam mit Hendrix Law vertreten wir ein deutsches Vermietungsunternehmen im mittlerweile bekannten Kilometer-Blocker-Fall. Nachdem wir zuvor vor Gericht Recht bekamen und das Fahrzeug an die Vermietungsgesellschaft zurückgegeben wurde, legte die Staatsanwaltschaft (OM) beim Hoge Raad (Niederländischer Oberster Gerichtshof) Kassationsbeschwerde ein.
Gestern veröffentlichte die Generalstaatsanwältin (AG) ihre Schlussfolgerung (siehe Mitteilung des Hoge Raad). Sie empfiehlt dem Hoge Raad, das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen und bestätigt damit die frühere Entscheidung, dass das Fahrzeug an die Vermietungsgesellschaft zurückgegeben werden muss.
Hintergrund
Ein Kilometer-Blocker ist ein Gerät, mit dem der Kilometerzähler eines Fahrzeugs manipuliert wird. Die Staatsanwaltschaft vertrat die Auffassung, dass ein Fahrzeug, in dem jemals ein Kilometer-Blocker eingebaut war, auch nach dessen Entfernung dem Verkehr entzogen werden müsse. Gemeinsam mit Hendrix Law argumentierten wir im Namen des deutschen Vermietungsunternehmens erfolgreich, dass dies eine zu weitreichende Auslegung sei: Sobald der Blocker entfernt ist, stellt das Fahrzeug weder eine Gefahr für die Verkehrssicherheit noch für das Vertrauen in den Markt dar.
Schlussfolgerung der AG
Die AG bestätigt unsere Sichtweise. Sie stellt klar, dass der Besitz eines Fahrzeugs, aus dem der Kilometer-Blocker entfernt wurde, nicht gegen das Gesetz oder das öffentliche Interesse verstößt. Zudem betont sie, dass der tatsächliche Kilometerstand häufig nachträglich festgestellt werden kann, sodass keine dauerhafte Täuschung vorliegt.
Ausblick
Gemeinsam mit Hendrix Law setzen wir uns seit Beginn konsequent für die Rückgabe des Fahrzeugs ein. Die Schlussfolgerung der AG bestätigt unsere Argumentation, dass die Entfernung des Blockers die Rechtmäßigkeit der Rückgabe stützt. Der Hoge Raad wird voraussichtlich am 25. November 2025 ein Urteil fällen, das möglicherweise richtungsweisend für zukünftige Fälle sein wird.



