Am 17. März 2026 hat der Hoge Raad der Nederlanden eine wichtige Entscheidung in einem Fall getroffen, in dem wir den Autovermieter rechtlich vertreten haben. Das Urteil ist unter ECLI:NL:HR:2026:353 veröffentlicht.
Hintergrund
Es ging um ein Fahrzeug, in das ein Kilometerblocker eingebaut war. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, dass das Auto aus dem Verkehr gezogen wird gemäß Artikel 36c des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes, da die Manipulation des Tachos die Verkehrssicherheit und das Allgemeinwohl gefährden könnte.
Entscheidung des Hoge Raad
Der Hoge Raad entschied, dass ein Auto mit einer Geschichte als Kilometerblocker nicht automatisch aus dem Verkehr gezogen werden darf. Die Prüfung für eine Entziehung ist streng:
- Nur weil ein Auto einmal einen Kilometerblocker hatte, bedeutet das nicht automatisch, dass es aus dem Verkehr genommen werden muss.
- Entziehung ist nur zulässig, wenn nach Prüfung festgestellt wird, dass das Fahrzeug gefährlich ist oder dass die unzuverlässige Kilometerhistorie den normalen Handel mit Fahrzeugen beeinträchtigt.
- Wenn das Fahrzeug technisch sicher ist und es andere Möglichkeiten gibt, Klarheit über den Kilometerstand zu schaffen, ist eine Entziehung nicht angezeigt.
Auswirkungen
Dieses Urteil schafft Klarheit für Autovermieter, Händler und Privatpersonen: Eine Geschichte mit einem Kilometerblocker führt nicht automatisch zum Verlust des Fahrzeugs in den Niederlanden. Eine Entziehung aus dem Verkehr ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug tatsächlich ein Risiko darstellt.
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